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Wie lange dauert es noch bis zur Freigabe von Cannabis?

Die Ampel hat die Legalisierung von Cannabis im Koalitionspapier vereinbart. Wann kommt die Umsetzung und welche Schwierigkeiten sind zu bewältigen?


Wann wird Cannabis legal?

Eines der engagiertesten Projekte der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP ist die Legalisierung von Cannabis. Kiffer in Deutschland können die Freigabe verständlicherweise kaum erwarten. Doch unter dem Regierungsantritt der ersten Bundesregierung dieser Zusammensetzung lag kein guter Stern. Kaum inauguriert, begann Russland seinen Aufmarsch an den Grenzen zur Ukraine, was am 24.2.2022 die von Bundeskanzler Scholz proklamierte Zeitenwende auslöste. Dass die Legalisierung von Cannabis unter diesen Vorzeichen keine Priorität besitzt, sollte nicht verwundern.

Ab wann ist mit der Legalisierung von Cannabis zu rechnen? Wann dürfen Konsumenten endlich legal Hanfpflanzen züchten wie die legendäre Lemon Haze von Zativo?

Rechtliche Bedenken verzögern die Freigabe

Während der Sondierungsphase einigten sich die Koalitionäre auf den neuen Umgang mit der „weichen Droge”. Nach dem Koalitionspapier soll eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ erfolgen. Doch es ist nicht nur der Krieg in der Ukraine, der die Aufmerksamkeit der Regierung beansprucht.

Auch rechtliche Bedenken zur Freigabe von Cannabis bringen den Zeitplan durcheinander. Zum einen steht die UN-Konvention gegen „Betäubungsmittel“ von 1961 einer schnellen Freigabe entgegen. Zum anderen scheint auch innerhalb der EU eine Legalisierung von Cannabis nicht ohne Weiteres mit der Gesetzgebung in Einklang zu bringen sein. So weit fortgeschritten ist die weltweite Öffnungspolitik gegenüber dem „grünen Gold“ dann doch nicht.

Problem: UN-Konvention von 1961

Der auf Betreiben der USA verkündete War on Drugs fand 1961 in der UN-Konvention von 1961 seine Entsprechung. In dem Abkommen wurde die „Betäubungsmittelsucht“ für das Individuum als Übel und für die Menschheit als ökonomische und soziale Gefahr deklariert. Eingedämmt wurden der Handel, Anbau und die Herstellung von Suchtmitteln aller Art, die nun in vier verschiedenen Kategorien zusammengefasst wurden. Cannabis wurde mit Opium gleichgesetzt, gegen das bereits in einer Proklamation des Völkerbundes von 1925 eine internationale Prohibition verhängt worden war. Cannabis wurde für grundsätzlich illegal erklärt.

Problem: EU-Recht

Bei der EU liegen die Herausforderungen der Koalitionäre darin, dass das EU-Recht zwar den Privatkonsum von Cannabis erlaubt, nicht aber den allgemeinen Handel. Auf diese Weise scheiterte bereits das Vorhaben der Regierung von Luxemburg, als erstes Land der EU Cannabis zu legalisieren (in den Niederlanden wird der Konsum von Cannabis nur geduldet). Nun verkündete die Regierung im Großherzogtum, die geplante Legalisierung von Cannabis sei unvereinbar mit dem EU-Recht. Statt der Freigabe von Cannabis erfolgte lediglich eine weitere Liberalisierung. In Luxemburg ist jedem Haushalt fortan die Zucht von bis zu vier Hanfpflanzen erlaubt.

Der Umgang der Ampelregierung mit den gesetzlichen Bedenken

Die Befürchtung, dass das ehrgeizige Reformprojekt der Ampelregierung dasselbe Schicksal wie das von Luxemburg erleidet, hängt wie ein Damoklesschwert über der Kifferszene. Um dies zu verhindern, wurden fünf Expertenanhörungen angesetzt. Die erste Runde begann am 13. Juni dieses Jahres mit Beteiligung von mehr als 200 Experten aus den Bereichen der Rechtswissenschaften, Suchtmedizin, Suchthilfe, Wirtschaft, Verbände und Kommunen. Die fünf Konferenzen sollen die Grundlage für ein Eckpunktepapier der Bundesministerien und Drogenbeauftragten abbilden, um den Gesetzesentwurf voranzubringen.

Wann ist mit einer Freigabe zu rechnen?

Grundsätzlich dürfte es für Deutschland leichter sein, UN-Recht zu brechen als EU-Recht, sodass vonseiten der EU die größeren Schwierigkeiten zu erwarten sind. Das Fallbeispiel mit der von Bayern promulgierten Pkw-Maut, die schließlich als unvereinbar mit dem EU-Recht auf Eis gelegt wurde, dürfte vielen noch ein warnendes Beispiel sein. Zwar sind Mautsysteme in Europa nicht unüblich, die Ungleichbehandlung von deutschen und ausländischen Autofahrern war den Gesetzeshütern in Brüssel aber ein Dorn im Auge.

Sollte es gelingen, ein Gesetz zu schaffen, das in Brüssel keinen Widerstand heraufbeschwört, stößt man in der Bundesregierung zur Frage nach dem Zeitpunkt für die Freigabe auf unterschiedliche Prognosen. Forsch tritt in dieser Hinsicht die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus auf, die schon im Frühling 2023 mit der Legalisierung rechnet. Die Volkspartei SPD drückt aber auf die Euphoriebremse.

Nach Ansicht von Dirk Heidenblut, Mitglied im Bundestag und mit einem Sitz unter anderem im Gesundheitsausschuss, sei „frühestens 2024“ mit der Verabschiedung der Reform zu rechnen. So viel Zeit brauche es für die Umsetzung des Gesetzesentwurfs, der noch nicht einmal verabschiedet sei, und für den Aufbau der Infrastruktur.

 

 

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Artikel von www.top-magazin.de/