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Onlineshop gründen – Aspekte, an die Gründer nicht sofort denken

Einen Onlineshop gründen? Nie standen die Chancen besser, sich ein zweites Standbein aufzubauen und selbständig Geld zu verdienen. Wer von Anfang an richtig plant und die wichtigsten Eckpunkte berücksichtigt, startet schneller durch. Finanzielle Verluste zu vermeiden, die Zielgruppe direkt zu erreichen und Werbung gezielt einzusetzen, sind das Fundament des Erfolgs.


 

Doch damit nicht genug. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Konkurrenz können Gründer von Anfang an stark fordern. Professionelle, rechtliche Unterstützung von Anfang an hilft, Risiken zu vermeiden.

 

Branche kennenlernen

Am Anfang steht die Idee. Wer einen eigenen Onlineshop gründen möchte, sollte sehr genau wissen, mit welchen Waren er in Zukunft handeln will. Das gutes Branchenwissen vorhanden sein muss, liegt auf der Hand. Nur wer sich in der Materie auskennt, kann passgenau einkaufen, riskiert keine Qualitätsverluste und  – was noch wichtiger ist – kennt die branchenüblichen Preise. Nur so lassen sich Margen berechnen. Auch Verhandlungen mit den Lieferanten sind nur möglich, wenn die marktüblichen Preise bekannt sind. Deshalb die Gründung des Onlineshops lieber nicht über den Zaun brechen, sondern schrittweise den Weg in die Selbständigkeit planen.

 

Kosten kalkulieren!

Es klingt einfach, ist aber komplizierter. Auch viele Onlineshops brauchen Lagerkapazitäten. Das gilt, wenn der Inhaber selbst Waren versendet. Damit besonders gefragte Produkte auch schnell versandfertig sind, müssen sie gelagert werden. Achtung: Das ist in reinen Wohngebieten für gewöhnlich nicht erlaubt. Das bedeutet, dass Lagerflächen gemietet oder gepachtet werden müssen. Solche Flächen sind in innerstädtischen Bereichen aber rar.

 

Das Versenden der Ware setzt außerdem Verpackungsmaterial in ausreichender Menge voraus. Je nach Ware ist hierbei eine Maßanfertigung von Kartonfritze oder ähnlichen Anbietern sinnvoll. Auch die Versandkosten sind nicht zu vernachlässigen. Es empfiehlt sich daher zur prüfen, welche Versandart die günstigste ist, auch wenn der Empfänger dafür aufkommen soll. Shopinhaber müssen dafür auch die Konkurrenz genau beobachten. Wie handhaben Mitbewerber ihrer Bestellungen, wie bewerten Kunden die gebotenen Dienste, wie überzeugend ist das Management von Reklamationen? So lässt sich aus den Fehlern der anderen lernen und eigene Missgeschicke vermeiden.

 

Wie schnell kann ich meinen Onlineshop eröffnen?

Ist der Lieferant gefunden und die Domain gesichert, ist der eigene Onlineshop im Grunde nur noch wenige Mausklicks entfernt. Für die Anmeldung beim Finanzamt empfiehlt sich vorab ein kurzer Anruf, um zu klären, welche Angaben erforderlich sind. Die Unterlagen sollten dann aber zügig eingereicht werden. Noch besser ist es, sich im ersten Schritt eine Rechtsberatung einzuholen. Auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Selbständige ist unbedingt zu empfehlen. Das gilt ganz besonders für zukünftige Shopinhaber, die mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Verkaufs von Waren im Internet nicht zu 100% vertraut sind, denn hier drohen Fallstricke.

 

Rechtswissen für Shopinhaber

Wer neben seinem Onlineshop in einem Angestelltenverhältnis tätig ist, muss den Arbeitgeber über die Selbständigkeit informieren. Es liegt auf der Hand, dass die Tätigkeiten im Onlineshop nicht mit den Inhalten der Aufgaben im Job kollidieren sollten. Wer also in einem Schreibwarengeschäft arbeitet, wird es mit einem Onlineshop für Notizblöcke schwer haben. Doch aus rechtlicher Sicht gibt es noch mehr zu beachten. Für Shopinhaber, die international arbeiten wollen, gelten beispielsweise erweiterte Bestimmungen, wie:

 

  • Zollbestimmungen
  • Importgebühren
  • Zertifikate
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen, CE

 

Auch hier sorgen erfahrene Anwälte dafür, dass dem Shopinhaber keine Fehler unterlaufen, die ernste finanzielle Folgen haben könnten.

 

Vorsicht – Abmahnanwälte

Ein gefährlicher Trend ist das Geschäftsmodell der Abmahnverbände, wie IDO & Co. Dabei scheinen dem Einfallsreichtum der Firmen keine Grenze gesetzt. Ziel ist, vermeintliche Rechtsverstöße der Shopbetreiber abzumahnen und Geld zu fordern. Für den juristischen Laien ist dann kaum noch zu beurteilen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Zudem sind die Abmahnschreiben offiziell und damit einschüchternd. Die Briefe stammen tatsächlich von Anwälten, die Rechtsgrundlage für die Forderungen ist aber zumeist fraglich. Hier können nur Juristen helfen. Da Rechtsschutzversicherungen nicht rückwirkend abgeschlossen werden können, sollten Shopbetreiber zu ihrem eigenen Schutz auch in Anbetracht der zunehmenden Zahl der Abmahnfirmen eine solche Versicherung abschließen. Wichtig: Niemals selbst auf Abmahnanwälte reagieren, sondern Schreiben unverzüglich an den eigenen Anwalt weiterleiten.

 

Bilder: Ksenia Chernaya/Pexels

 

 

Artikel von www.top-magazin.de/