
Ein verspäteter Flug ist für viele Reisende der Moment, in dem Urlaubsfreude und Geduld gleichzeitig auf die Probe gestellt werden. Stundenlanges Warten, verschobene Anschlussflüge und ungeklärte Ansagen am Gate sind für Passagiere kein seltenes Erlebnis. Doch was viele nicht wissen: Wer seine Rechte kennt, kann sich bares Geld zurückholen.
Dieser Artikel erklärt, wann Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, welche Fristen gelten und wie Sie Ihr Recht mit Unterstützung von Profis durchsetzen können.
Die Grundlage für alle Entschädigungsansprüche bildet die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004. Sie gilt für alle Flüge, die in der Europäischen Union starten oder von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort ankommt. Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftszeit, also der Moment, in dem die Türen des Flugzeugs geöffnet werden und die Passagiere aussteigen dürfen.
- bis 1.500 Kilometer: 250 Euro
- bis 3.500 Kilometer: 400 Euro
- über 3.500 Kilometer: 600 Euro
Diese Beträge stehen Ihnen zu, unabhängig vom Ticketpreis oder der Buchungsklasse.
Spezialisierte Anbieter, wie MyFlyRight können helfen, weil die Kommunikation mit Airlines im Regelfall sehr anstrengend ist. Dementsprechend haben sich diese als Experten auf diese Form von Fällen spezialisiert und sind in der Lage dazu Ihre Ansprüche auf Flugverspätung Entschädigung rechtssicher durchsetzen.
Ab einer Wartezeit von zwei Stunden haben Reisende Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen. Dazu gehören:
- kostenfreie Mahlzeiten und Getränke
- zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails
- Hotelübernachtung, wenn der Flug erst am nächsten Tag startet
Diese Leistungen müssen direkt von der Airline vor Ort angeboten oder erstattet werden. Falls keine Hilfe erfolgt, sollten Sie die Kosten belegen und später schriftlich einreichen.
Viele Passagiere verzichten auf ihre Ansprüche, weil sie den Aufwand scheuen. Dabei kann sich das Nachhaken lohnen. Selbst bei kurzen Flügen innerhalb Europas sind Entschädigungen von mehreren Hundert Euro möglich.
- Boardingkarte oder Buchungsbestätigung
- Fotos von Anzeigetafeln
- Mitteilungen der Airline über die Verspätung
- Quittungen für Mahlzeiten oder Hotelkosten
Der einfachste Weg zur Entschädigung führt über spezialisierte Portale, wie MyFlyRight. Diese übernehmen nämlich die gesamte Abwicklung, von der Prüfung der Flugdaten bis zur Auszahlung des Betrags.
- Flugnummer und Datum online eingeben
- Automatische Überprüfung der Rechtslage
- Anspruch bestätigen und digitale Vollmacht erteilen
- Auszahlung nach erfolgreicher Durchsetzung
Professionelle Anbieter arbeiten auf Erfolgsbasis. Das bedeutet: Sie zahlen nur, wenn Sie Geld erhalten. Für viele Reisende ist das die unkomplizierteste Möglichkeit, ihr Recht ohne Risiko einzufordern.
In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Das bedeutet: Wer 2024 einen verspäteten Flug hatte, kann die Entschädigung bis Ende 2027 beantragen.
Je früher Sie handeln, desto einfacher lassen sich Unterlagen und Zeugenangaben sichern. Nach mehreren Jahren wird es schwieriger, den Nachweis zu führen. Daher lohnt sich eine zeitnahe Prüfung direkt nach der Reise.
Die Entschädigung gilt unabhängig davon, ob Sie den Flug privat oder geschäftlich gebucht haben. Auch bei Pauschalreisen besteht der Anspruch, selbst wenn das Ticket über ein Reisebüro ausgestellt wurde.
Bei Dienstreisen kann die Entschädigung dem Arbeitgeber zustehen, da er die Kosten getragen hat. Bei privaten Reisen bleibt sie beim Passagier.
- Ruhig bleiben und dokumentieren. Notieren Sie sich Uhrzeiten und machen Sie Fotos von Anzeigen.
- Lassen Sie sich die Ursache nennen. Fragen Sie am Gate nach der offiziellen Begründung und notieren Sie Namen von Ansprechpartnern.
- Bewahren Sie alle Belege auf. Mahlzeiten, Taxis und Hotels können erstattet werden.
- Reichen Sie Ihre Ansprüche schriftlich ein. Nutzen Sie Online-Formulare oder spezialisierte Anbieter, um Fristen einzuhalten.
Europäische Gerichte haben in den letzten Jahren mehrfach zugunsten der Reisenden entschieden. Airlines müssen klar belegen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Können sie das nicht, ist die Entschädigung fällig.
Zudem wurde bestätigt, dass bereits eine Ankunftsverspätung von drei Stunden genügt; unabhängig von der Ursache beim Abflug. Diese Rechtsprechung stärkt Verbraucher europaweit.
Wer Belege sichert, Fristen einhält und bei Bedarf Unterstützung von Profis nutzt, kann aus Ärger echtes Geld machen. Eine Entschädigung ist Ihr gutes Recht und der beste Weg, um den nächsten Flug mit etwas mehr Gelassenheit zu nehmen.