LINK: klicken Sie hier um diese Seite im interaktiven Modus anzuschaunen

NAVIGATION: Erste SeiteVorherige SeiteNächste SeiteLetzte SeiteInhaltsverzeichnis
Vorherige SeiteBildansicht der SeiteNächste Seite


INHALT:

TOP BUSINESS ANZEIGE A n wA lt s k A n z l e i Ge l b k e DER GROSSE VORSORGECHECK Als Spezialist für Erb- und Vorsorgerecht rät die Anwaltskanzlei Gelbke jedem zur Überprüfung seiner persönlichen Vorsorge. Mit Hilfe eines Vorsorgechecks kann jeder dafür Sorge tragen, seine Angelegenheiten in der Form zu regeln, dass er auch im Alter selbstbestimmt ist und nach seinem Ableben den Erben alles geordnet überlässt. Dabei kann man anhand nachfolgender Auflistung beispielhaft die Hauptbausteine einer abgerundeten Vorsorge erkennen: TESTAMENT Ein Testament regelt verbindlich Ihre Vermögensnachfolge. Auf klare und präzise Formulierungen kommt es an. Da es sich hierbei um ein juristisches Dokument mit besonderer Bedeutung handelt, sollte man ein Testament nicht ohne fachkundige Hilfe erstellen. Viele Erbstreitigkeiten und Testamentsanfechtungen haben ihren Ursprung in unklaren oder mehrdeutigen Formulierungen. Gerade juristische Begriffe wie ,,vererben", ,,vermachen" oder ,,Vor- und Nacherbschaft" werden oft in Unkenntnis ihrer eigentlichen Bedeutung falsch benutzt. VORSORGEVOLLMACHT Mit der Vorsorgevollmacht bestimmt man eine Person des Vertrauens, die im Ernstfall für Sie Entscheidungen treffen soll. Wenn Sie in einen Zustand geraten, in dem Sie Ihren Willen nicht mehr frei äußern können und eine entsprechende Vollmacht fehlt, werden Sie sonst zu einem Fall für eine gerichtliche Betreuung. Dies kann im Ergebnis dazu führen, dass Sie von unbekannten Dritten ,,bevormundet" werden. Die Vorsorgevollmacht verhindert genau dies. PATIENTENVERFÜGUNG In einer Patientenverfügung legen Sie vorsorglich fest, wie Sie medizinisch behandelt oder eben nicht behandelt werden möchten. Gestärkt durch die neue Gesetzgebung und eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes kommt dem Patienten dabei eine weitreichende Autonomie zu. Die Patientenverfügung kommt immer dann ins Spiel, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber den behandelnden Ärzten zu äußern. Dies ist keine Frage des Alters, denn jeder kann durch Unfall oder Krankheit schnell in diese Situation geraten. Diese drei Mittel sind die drei großen Säulen einer funktionierenden Vorsorge. Daneben gibt es aber im Einzelfall noch viele andere Bausteine wie Betreuungs- und Bestattungsverfügungen, Bevollmächtigtenleitfäden, Pflegevorsorgen und auch Maßnahmen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Hier muss jeder im Rahmen eines Vorsorgechecks überlegen, welche Bausteine er selber für eine individuelle Vorsorge benötigt. Die Anwaltskanzlei Gelbke ist u. a. Mitglied in der Vereinigung Vorsorgeanwalt e.V. sowie im Deutschen Verein für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). Als kompetenter Ansprechpartner steht Ihnen die Anwaltskanzlei Gelbke mit Rat und Tat beiseite. Unabhängig davon, ob Sie schon etwas geregelt haben oder nicht ­ die Anwaltskanzlei Gelbke zeigt Ihnen Schwächen und Lücken in Ihrer Vorsorge und hilft Ihnen, diese schnell zu schließen. Vereinbaren Sie heute noch einen Termin und machen Sie den großen Vorsorgecheck! Rund ums Thema Vorsorge veranstaltet die Anwaltskanzlei Gelbke darüber hinaus regelmäßige kostenlose Vortragsabende. Die Vorträge finden jeweils um 18.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Anwaltskanzlei Gelbke, Neustr. 25 in 47441 Moers statt. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Silvia GelBke Fachanwältin Björn jennert Rechtsanwalt ERBRECHT Pflichtteilsansprüche Erbstreitigkeiten Testamentsentwürfe Vermögensnachfolgeplanungen Neustr. 25 47441 Moers Tel. 0 28 41-27 444 www.anwaltskanzlei-gelbke.de VORTRAGSTERMINE 27.09.2010 Vorsorgevollmachten, 11.10.2010 Patientenverfügungen, 25.10.2010 Ehegattentestamente, 08.11.2010 Lebzeitige Übertragungen, 22.11.2010 Testamente f. Alleinstehende


WEITERE SUCHBEGRIFFE:



NAVIGATION: Erste SeiteVorherige SeiteNächste SeiteLetzte SeiteInhaltsverzeichnis

LINK: powered by www.elkat.de