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Straßenzulassung für E-Scooter – Alles, was Sie wissen müssen

Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter mit Betriebserlaubnis auf deutschen Straßen genutzt werden. Elektro Tretroller dürfen damit unter bestimmten Voraussetzungen auf unseren Straßen fahren. Damit das allerdings gesetzeskonform erfolgt, gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten.


 

Elektro Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht

Damit der Tretroller versichert werden kann, muss eine allgemeine Betriebserlaubnis, die ABE, beantragt werden. Ist diese Straßenzulassung vorhanden, muss der Elektro Tretroller bei einer Versicherung angemeldet werden. Die Haftpflichtversicherung wird durch eine gültige Plakette bestätigt und auch angezeigt. Die Plakette muss gut sichtbar am Roller angebracht werden. Die Kosten für diese Haftpflichtversicherung liegen bei rund 30 Euro jährlich, je nach Versicherer. Die Höhe der Versicherungsprämie variiert auch mit dem Alter des Fahrers. Jüngere Fahrer zahlen höhere Beiträge, während die Prämien für ältere Fahrer günstiger sind. Mit der Haftpflichtversicherung werden nur Schäden abgedeckt, die an Dritten entstehen. Um auch einen Personenschutz zu haben, ist eine zusätzliche Unfallversicherung für den Fahrer notwendig. Diese ist allerdings nicht vorgeschrieben.

 

Wer darf mit dem E-Scooter fahren?

 

Mit dem Elektro Tretroller dürfen Kinder ab 14 Jahren fahren. Für den Betrieb des E-Scooters ist kein Führerschein und auch keine Mofa-Prüfbescheinigung notwendig. Für das Fahren mit dem E-Scooter gilt keine Helmpflicht. Da der Roller aber höhere Geschwindigkeiten erreicht und dem Fahrer eigentlich kaum Schutz bietet, ist es empfehlenswert, beim E-Scooter Fahren nicht auf den Helm zu verzichten. Dadurch wird zumindest das Verletzungsrisiko bei Stürzen verringert. Immerhin darf man mit dem Elektro Scooter bis zu 20 km/h fahren. Das gilt als die zulässige Höchstgeschwindigkeit für diese Elektrofahrzeuge. Wie auch für andere Straßenverkehrsteilnehmer gibt es auch für Fahrer von Elektro Scootern eine Promillegrenze. Diese ist identisch mit jener von Autofahrern.

 

Wo darf man mit dem Elektro Tretroller fahren?

Striktes Fahrverbot für den E-Scooter gilt für den Gehweg. Hier darf man ebenso wenig fahren wie in Fußgängerzonen. Gibt es einen Radweg, so muss man mit dem Elektro Tretroller diesen benutzen. Daher gelten für Scooterfahrer auch die Fahrradampeln, sofern welche vorhanden sind. Gibt es keinen Radweg, so muss man mit dem Scooter auf der Fahrbahn fahren. Mit dem Elektro Tretroller dürfen Radwege und Radfahrstreifen sowie Fahrradstraßen befahren werden. Die Ausnahmeregelung, dass man auf die Fahrbahn ausweichen darf, gilt nur, wenn kein Radweg vorhanden ist. Im Grunde genommen wird ein E-Scooter, wenn man von der Versicherungspflicht und Promillegrenze einmal absieht, verkehrsrechtlich wie ein Fahrrad behandelt.  So darf ein Elektro Tretroller eine Einbahnstraße entgegengesetzt der Fahrtrichtung befahren, sofern dies auch für Fahrradfahrer erlaubt ist. Die Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Wer einen Alkoholspiegel hat, der darüber liegt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit und muss mit einem hohen Bußgeld oder weiteren Sanktionen rechnen. Die Bußgeldstraße gilt auch für Fahrer von Elektro Scootern.

 

Wie muss ein Elektro Tretroller ausgestattet sein?

Da Elektro Tretroller ähnlich wie Fahrradfahrer aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, muss auch der Scooter entsprechend ausgestattet sein. Vorgeschrieben sind ein Vorder- und ein Rücklicht. Des Weiteren sind zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen vorgeschrieben. Seitliche Reflektoren und eine Klingel zählen ebenso zur Sicherheitsausstattung, über die ein Elektro Tretroller verfügen muss, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Liegt die Allgemeine Betriebserlaubnis für einen Elektro Scooter nicht vor, so kann diese zwar beim Hersteller auch nachträglich beantragt werden. Dies ist aber mit relativ hohen Kosten verbunden. Daher empfiehlt es sich, bereits beim Kauf des Scooters darauf zu achten, dass die ABE vorliegt.

 

Fazit

Elektro Tretroller sind ein modernes und komfortables Fortbewegungsmittel, das für Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr geeignet ist. Ein Führerschein oder eine Mofa Prüfbescheinigung werden nicht benötigt. Das umweltfreundliche und stadtfreundliche Gefährt darf bis zu 20 km/h schnell sein. Fahren darf man mit dem Elektro Scooter überall dort, wo man auch Fahrradfahren darf. Während Radwege, Radstreifen oder zur Not auch die Fahrbahn erlaubt sind, stellen Gehwege und Fußgänger ein absolutes Tabu dar. Elektro Tretroller dürfen seit dem 15. Juni 2019 zum Verkehr zugelassen werden. Dafür wird neben einer allgemeinen Betriebserlaubnis auch eine Versicherungsplakette benötigt, mit der bestätigt wird, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Zusätzlich und freiwillig kann man auch eine Unfallversicherung abschließen. Zum Fahren mit dem E-Scooter besteht keine Helmpflicht, wobei das Tragen eines Schutzhelmes ausdrücklich empfohlen wird. Obwohl der Elektro Scooter ähnlich wie das Fahrrad behandelt wird, gelten für das Betreiben des Scooters die Promillegrenzen, die auch für Autofahrer zur Anwendung kommen.

 


 

 

 

Bild: leikapro/clipdealer.de

Artikel von www.top-magazin.de/